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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der
VLG Immobilien AG (nachfolgend «Immobilienfirma») und ihren Kunden.
Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Immobilienfirma und ihren Kunden, sofern sie dem Kunden vor oder bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurden.

2. Dienstleistungen
Die Immobilienfirma bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
• Vermittlung von Kauf- und Verkaufsobjekten
• Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
• Immobilienbewirtschaftung
• Erstvermietungen
• Immobilienbewertungen
• Beratung im Immobilienbereich
• Vermarktung von Neubauprojekten
• Weitere Dienstleistungen gemäss individueller Vereinbarung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Auftrag.

3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des jeweiligen Vertrages oder Auftrags, durch schriftliche Auftragsbestätigung der Immobilienfirma oder durch eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien zustande. Beginnt die Immobilienfirma auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor der Unterzeichnung mit der Leistungserbringung, gilt der Vertrag mit Beginn dieser Leistungen als zustande gekommen.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich,
• sämtliche erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäss bereitzustellen;
• notwendige Unterlagen rechtzeitig einzureichen;
• Änderungen unverzüglich mitzuteilen;
• Besichtigungen zu ermöglichen.
Der Kunde haftet für Schäden, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben entstehen.

5. Maklerhonorar
Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem individuellen Maklervertrag.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde:
• Das Honorar wird mit erfolgreichem Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen vermittelten Vertrages fällig.
• Das Honorar ist innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
Das Honorar bleibt geschuldet, wenn der Vertragsabschluss aufgrund Vermittlung oder Nachweises der Immobilienfirma erfolgt.

6. Honorare
Dienstleistungen ausserhalb eines Maklervertrages können nach Aufwand oder gemäss Offerte verrechnet werden.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird, sofern anwendbar, separat ausgewiesen.
• Pro angefangene Arbeitsstunde CHF 200,00
• Mietzinsermittlungen inkl. Rendite CHF 125,00
• Immobilienwertermittlungen ohne schriftliche Ausfertigung CHF 399,00
• Immobilienwertermittlung mit schriftlicher Ausfertigung CHF 699,00

7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 5 Tagen zahlbar.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Immobilienfirma vor,
• Verzugszinsen gemäss Gesetz zu verlangen;
• Mahngebühren zu erheben;
• weitere Dienstleistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

8. Haftung
Die Immobilienfirma haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Für leichte Fahrlässigkeit wird jede Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Angaben Dritter (Eigentümer, Behörden, Architekten, Banken usw.) wird keine Gewähr übernommen.
Für den tatsächlichen Zustand einer Immobilie übernimmt die Immobilienfirma keine Garantie.

9. Gewährleistung
Die Immobilienfirma übernimmt keine Gewähr für
• Flächenangaben,
• Grundrisse,
• Baubeschriebe,
• Steuerfolgen,
• Finanzierungsmöglichkeiten,
• zukünftige Wertentwicklungen.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche relevanten Informationen selbst oder durch Fachpersonen überprüfen zu lassen.

10. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG).
Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragserfüllung, Kundenbetreuung und gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen auch nach Vertragsende vertraulich zu behandeln.

Sämtliche Exposés, Fotografien, Pläne, Texte, Visualisierungen und Marketingunterlagen bleiben Eigentum der Immobilienfirma oder der jeweiligen Rechteinhaber.
Eine Weiterverwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

13. Kündigung
Die Kündigung eines Vertragsverhältnisses richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertrages sowie den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.

Vorzeitige Beendigung durch den Kunden
Wird ein Vertrag vom Kunden vor vollständiger Vertragserfüllung gekündigt, widerrufen oder aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund vorzeitig beendet, hat die Immobilienfirma Anspruch auf Vergütung der bis zur Vertragsbeendigung nachweislich erbrachten Leistungen und Aufwendungen. Die Abrechnung erfolgt nach dem vertraglich vereinbarten Aufwand bzw., sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, zu den in diesen AGB festgelegten Ansätzen. Zusätzlich sind sämtliche bereits angefallenen oder nicht mehr stornierbaren Drittkosten vollständig zu ersetzen.
Ein darüber hinausgehender Anspruch auf eine Erfolgsprovision besteht nur, soweit die Voraussetzungen hierfür gemäss dem jeweiligen Vertrag oder den gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind.

Ausserordentliche Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche vertragliche Pflichten trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Frist zur Behebung erheblich verletzt oder der anderen Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann.
Kündigt die Immobilienfirma aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, bleiben die bis zur Vertragsbeendigung entstandenen Vergütungsansprüche sowie nachweislich angefallene Drittkosten geschuldet. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

Von der ordentlichen Kündigung ausgeschlossen sind Verträge, die ausdrücklich als befristete Sondervereinbarungen, Verträge ohne Kündigungsmöglichkeit, Verträge mit Verkaufsversprechen, zeitlich nicht kündbare Mandate oder im Rahmen von Rabatt-, Sonder- oder Aktionsangeboten abgeschlossen wurden. Für diese gelten ausschliesslich die individuell vereinbarten Vertragsbedingungen. Vielmehr ist die Immobilienfirma berechtigt, das jeweilige Verkaufsversprechen zu verlängern.

14. Kostenregelung bei Vertragsabschluss
Vertragsabschluss innert 14 Tagen:
Erfolgt der Vertragsabschluss eines Maklervertrages innerhalb von 7 Kalendertagen nach Inanspruchnahme der Dienstleistungen (z.B. Immobilienwertermittlung, Immobilienschätzung, Verkaufsberatungen), werden die bis dahin angefallenen Kosten dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt.

Anrechnung bereits bezahlter Kosten:
Kommt innerhalb von 12 Monaten nach Inanspruchnahme der Dienstleistungen (z.B. Immobilienwertermittlung, Immobilienschätzung, Verkaufsberatungen) ein Vertragsabschluss eines Maklervertrages zustande, werden sämtliche vom Kunden bereits beglichenen Rechnungen für die Immobilienwertermittlung, Immobilienschätzung oder Verkaufsberatung vollständig auf das geschuldete Maklerhonorar angerechnet.

15. Höhere Gewalt
Kann eine Vertragspartei ihre Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen, haftet sie hierfür nicht.

16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Regelung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

17. Änderungen der AGB
Die Immobilienfirma kann diese AGB jederzeit anpassen.
Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version.

18. Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

19. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Immobilienfirma, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

Kontakt
VLG Immobilien AG
Adresse: Rosenweg 3
PLZ, Ort: 6340 Baar (ZG)
Telefon: +41 76 817 57 28
E-Mail: info@vlgimmobilien.ch
Webseite: www.vlgimmobilien.ch
Handelsregister-Nr. : CHE-145.287.821